Gesetzesgrundlage

gesetzesgrundlageDas gesamte Verfahren ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Am 1.8.2007 ist das Gesetz über Qualität und Sicherheit von menschlichen Geweben und Zellen (Gewebegesetz) in Kraft getreten. Damit wurde eine schon seit längerer Zeit gültige EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Alle an der Gewebespende beteiligten Institutionen in Deutschland handeln strikt auf dieser Basis und werden durch Bundes- und Landesbehörden kontrolliert.

Infomaterial Gewebespende

Sie wünschen mehr Informationsmaterial? Hier geht es direkt zum Download.

Broschüre Gewebetransplantat

Kundenservice

Tel +49 30 5770 78060
Fax +49 30 6576 3055

distribution@dizg.de

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.