Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, Lieferungen, Leistungen und Angebote zwischen dem DIZG und seinen Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

    Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Bei Lieferungen gelten diese Bedingungen spätestens mit der Entgegennahme der Präparate als angenommen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

  2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind nur nach schriftlicher Anerkennung verbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen bzw. in Kenntnis entgegengesetzter Vertragsbedingungen die Leistung erbracht wird.

  3. Die Angebote des DIZG sind – soweit nicht ausdrücklich anders angegeben – freibleibend und unverbindlich, sie beruhen auf den aus den jeweils gültigen Listen ersichtlichen Aufwandsvergütungen bzw. erbrachten Kalkulationen. Mit Erscheinen einer neuen Liste werden alle früheren Listen einschließlich eventueller Nachträge ungültig.

  4. Alle Aufträge werden für das DIZG erst nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung verbindlich, bzw. wenn diesen Aufträgen durch Auslieferung der Präparate und Übersendung der Rechnung durch das DIZG entsprochen wird. Soweit nicht anders angegeben, hält sich das DIZG an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab dem Datum gebunden. Im übrigen sind die in der Auftragsbestätigung des DIZG genannten Preise bzw. die jeweils gültigen Vergütungslisten zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer maßgebend. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

  5. Vom DIZG gelieferte Transplantate müssen grundsätzlich die in der Bestellung genannten Maße aufweisen. Aufgrund der verwendeten Mess- und Matchingtechnologie kann eine Abweichung von bis zu +/- 10% jedoch nicht ausgeschlossen werden. Das Transplantat ist deshalb auch dann vertragsgemäß, wenn es in dem genannten Rahmen von den in der Bestellung genannten Maßen abweicht. Eine entsprechende Abweichung begründet keinen Mangel des Transplantats.

  6. Die Vergütungen bei Lieferungen verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Institut Berlin einschließlich der aus den arzneimittelrechtlichen und Qualitätssicherungsanforderungen abgeleiteten Verpackung.

  7. Sämtliche Termine und Fristen können verbindlich und unverbindlich vereinbart werden; verbindlich sind sie jedoch nur, wenn sie schriftlich festgelegt wurden.

  8. Liefer- und Leistungsschwierigkeiten aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem DIZG die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Schwierigkeiten bei der Bereitstellung biologischer Gewebe, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel oder Ausfall von Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Unterauftragnehmern oder Vertragspartnern des DIZG eintreten –, hat das DIZG nicht zu vertreten. Sie berechtigen das DIZG, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

  9. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Institut verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des DIZG unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft an den Besteller über.

  10. Das DIZG gewährleistet, dass die Präparate frei von Mängeln sind; die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Gefahrübergang und endet mit dem Verfallsdatum. Werden die Fach- und Gebrauchsanweisungen oder Handlungsanleitungen des DIZG nicht befolgt oder die Präparate anders verwendet oder Änderungen daran vorgenommen, so entfällt die Gewährleistung.

  11. Mängel müssen dem DIZG unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Präparats unter Einsendung des Lieferscheins schriftlich mitgeteilt werden. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem DIZG unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

  12. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des DIZG oder seiner Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfen haftet das DIZG nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dasselbe gilt bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung vorliegt, ist die Schadensersatzhaftung des DIZG auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

    Die Haftung des DIZG wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Übernahme einer Garantie, für arglistig verschwiegene Mängel sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

    Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, ist die Haftung des DIZG ausgeschlossen.

    Etwaige gesetzliche Haftungsprivilegierungen zugunsten des DIZG, z.B. §§ 7 bis 10 Telemediengesetz, bleiben von den vorstehenden Haftungsregelungen unberührt.

  13. Alle anderen sich nicht auf die Lieferung von Präparaten beziehenden Verträge enden durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung. Der Vertrag endet nicht durch den Tod, durch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers oder im Falle einer Gesellschaft durch deren Auflösung.

  14. Ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossener Vertrag kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von drei Monaten zum Schluss eines jeden Kalendervierteljahres gekündigt werden, soweit nicht etwas anderes vereinbart wird. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Jeder Vertragspartner ist berechtigt, den Vertrag bei Vorlage eines wichtigen Grundes fristlos zu kündigen. Die Kündigung ist schriftlich unter Angabe von Gründen zu erklären. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn ein Vertragspartner den Vertrag oder eine Nebenpflicht verletzt und dem anderen eine Fortsetzung des Vertrages bei gerechter Abwägung der Interessen beider Vertragspartner wegen der Schwere der Verletzung und der besonderen Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Dauer des Vertrages, nicht zugemutet werden kann.

  15. Endet der Auftrag oder erledigt sich die Angelegenheit vor vollständiger Ausführung, so ist dies auf bereits entstandene Kosten ohne Einfluss. Weitergehende Ansprüche des DIZG auf Schadensersatz bleiben unberührt.

  16. Für einen Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.

  17. Falls einzelne Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt.

DIZG Allograft Register

Mehr über das Allograft Register erfahren Sie hier.

weitere Informationen...

DIZG Meniskusmatching (DE)

Das DIZG ist deutschlandweit der einzige Anbieter eines Meniskusmatchings.

weitere Informationen...

DIZG Meniscusmatching (EN)

The DIZG is the only provider in Germany of meniscus matching.

more information...

WICHTIGE MITTEILUNGEN

pdf2Deutschlandweit einzigartig: das Meniskusmatching des DIZG

02/2023 Deutschlandweit einzigartig: das Meniskusmatching des DIZG

pdf2DIZG – Jahresbericht 2022

02/2023 Jahresbericht

pdf2DIZG – Jahresbericht 2021

05/2022 Jahresbericht

pdf2Fiberfill® – das Transplantat für die aseptische und septische Knochenchirurgie

02/2022 Fiberfill® – das Transplantat für die aseptische und septische Knochenchirurgie

pdf2Grundsteinlegung neue Produktionsstätte

11/2021 Grundsteinlegung neue Produktionsstätte

pdf2DGU-Innovationspreis 2021

11/2021 DGU-Innovationspreis für Studie mit Epiflex® des DIZG

pdf2DIZG – Charité

2018 - Enge Zusammenarbeit bei humanen Knochentransplantaten

Jahresbericht des DIZG

DIZG Jahresbericht2022Hier gelangen Sie zum Jahresbericht 2022.

Dieser wird Ihnen auf der folgenden Seite als Download (PDF) zur Verfügung gestellt:

DIZG Downloads

Veranstaltungen 2023

Zu den Veranstaltungen und Kongressen, an denen das DIZG teilnimmt, führt Sie der nachfolgende Link:

Veranstaltungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.